Strom beim Umzug ummelden: Welche Frist gilt wirklich?
Für das reine „Ummelden“ gibt es keine gesetzliche Frist. Kündigst du deinen Stromvertrag wegen des Umzugs, gilt außerhalb der Grundversorgung aber eine Kündigungsfrist von sechs Wochen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Nimmst du den Vertrag mit, gelten die Umzugsbedingungen deines Anbieters. Informiere ihn deshalb am besten 4 bis 6 Wochen vor dem Umzug. Beauftrage den … Weiterlesen