Doppelte Miete beim Umzug von der Steuer absetzen

Ja, doppelte Miete beim Umzug ist steuerlich absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Du setzt sie als Umzugskosten bei den Werbungskosten ab. Absetzbar ist aber nicht beides gleichzeitig: Ab der Kündigung der alten Wohnung bis zum Umzug zählt die Miete der neuen Wohnung, ab dem Umzug die Miete der alten Wohnung, und zwar längstens bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist des alten Mietvertrags (BFH, Urteil vom 13.07.2011, VI R 2/11). Eine feste Grenze von drei Monaten ab Einzug gibt es dafür nicht. Die oft genannten drei Monate kommen daher, dass Mieter eine Wohnung in der Regel mit drei Monaten Frist kündigen können. Wann der Umzug beruflich veranlasst ist, wie du rechnest und wo du die Beträge einträgst, erfährst du hier (Stand: Oktober 2026).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine anerkannte Steuerberatungsstelle oder einen Steuerberater.

Wann ist doppelte Miete steuerlich absetzbar?

Doppelte Miete ist absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Das ist das zentrale Kriterium. Private Gründe dürfen dabei höchstens eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Ohne beruflichen Anlass gibt es keinen Abzug.

Als beruflich veranlasst erkennt das Finanzamt einen Umzug insbesondere an, wenn

  • du erstmals eine Stelle antrittst, den Arbeitgeber wechselst oder versetzt wirst,
  • sich deine Fahrzeit zur Arbeit durch den Umzug erheblich verkürzt (in der Regel um mindestens eine Stunde täglich, Hin- und Rückweg zusammen),
  • der Umzug im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt, zum Beispiel beim Bezug oder Auszug aus einer Dienstwohnung,
  • du eine doppelte Haushaltsführung beendest und mit der Familie an den Arbeitsort ziehst.

Ein Umzug in eine größere oder schönere Wohnung ohne beruflichen Hintergrund zählt nicht. Auch der Wunsch, in der neuen Wohnung erstmals ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, reicht nicht aus (BFH, Urteil vom 05.02.2025, VI R 3/23).

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Wie lange kannst du doppelte Miete absetzen?

Abziehbar ist die Miete nur für die sogenannte Umzugsphase. Sie beginnt mit der Kündigung der alten Wohnung und endet mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Innerhalb dieser Phase gilt:

ZeitraumAbsetzbarNicht absetzbar
Ab der Kündigung der alten Wohnung bis zum UmzugMiete der neuen WohnungMiete der alten Wohnung (dort ist noch dein Lebensmittelpunkt)
Nach dem Umzug, alter Vertrag läuft nochMiete der alten Wohnung bis zum Ende der KündigungsfristMiete der neuen Wohnung (dort ist jetzt dein Lebensmittelpunkt)
Nach Ende der ordentlichen Kündigungsfristnichts mehrjede weitere Miete für die alte Wohnung

Entscheidend ist, wann sich dein Lebensmittelpunkt verlagert. Ziehst du deiner Familie voraus, kann die neue Wohnung bis zum Nachzug der Familie berücksichtigt werden, auch wenn du selbst schon dort wohnst. Genau diesen Fall hat der BFH entschieden.

Für unbefristete Mietverträge gilt in der Regel § 573c BGB: Geht deine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, endet der Vertrag zum Ende des übernächsten Monats. Das sind ungefähr drei Monate. Eine längere Frist zu deinem Nachteil ist grundsätzlich unwirksam. Zahlst du länger doppelt, etwa weil du erst spät gekündigt hast, musst du damit rechnen, dass das Finanzamt den zusätzlichen Zeitraum nicht anerkennt. Kündige deshalb sofort, wenn der Umzug feststeht. Wie die Fristen genau laufen, erklären wir im Ratgeber zur Kündigungsfrist bei einer Mietwohnung.

Für Bundesbeamte und Soldaten gelten bei der Erstattung durch den Dienstherrn eigene Höchstgrenzen nach dem Bundesumzugskostengesetz: alte Wohnung längstens sechs Monate, neue Wohnung längstens drei Monate. Was die Bundeswehr dabei zahlt, steht im Artikel Umzugskostenvergütung bei der Bundeswehr.

Voraussetzungen im Überblick

Damit das Finanzamt die doppelte Miete als Werbungskosten anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

VoraussetzungDetails
Berufliche VeranlassungNeue Stelle, Versetzung, deutliche Fahrzeitersparnis oder Interesse des Arbeitgebers
Zeitliche ÜberschneidungFür dieselbe Zeit musst du Miete für alte und neue Wohnung zahlen
Zeitliche GrenzeNeue Miete ab Kündigung bis zum Umzug, alte Miete ab dem Umzug bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist
BelegeMietverträge, Kündigung, Kontoauszüge, Nachweis der beruflichen Veranlassung
Steuerliche WirkungAls Arbeitnehmer wirkt sich nur aus, was deine Werbungskosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro hebt. Gewerkschaftsbeiträge werden seit 2026 zusätzlich berücksichtigt (Stand: Oktober 2026)

Dokumentiere besonders sorgfältig, warum dein Umzug beruflich veranlasst war. Bewahre dafür Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben oder eine nachvollziehbare Berechnung der Fahrzeitersparnis auf.

Rechenbeispiel: So viel kannst du sparen

Ein Zahlenbeispiel zeigt, welche Miete du wann ansetzen darfst.

Ausgangssituation: Thomas wechselt den Job und zieht von München nach Hamburg. Seine neue Stelle beginnt am 1. Juli. Die alte Wohnung in München kostet 1.400 Euro im Monat, er kündigt sie Ende April mit drei Monaten Frist zum 31. Juli. Die neue Wohnung in Hamburg kostet 1.200 Euro im Monat, der Mietvertrag beginnt am 1. Juni. Thomas zieht am 1. Juli um.

  • Juni: Thomas wohnt noch in München. Absetzbar ist die Miete der neuen Wohnung: 1.200 Euro
  • Juli: Thomas wohnt in Hamburg, der Münchner Vertrag läuft noch. Absetzbar ist die Miete der alten Wohnung: 1.400 Euro
  • Nicht absetzbar: die Münchner Miete für Juni und die Hamburger Miete für Juli, denn in diesen Wohnungen hat er jeweils gewohnt
  • Doppelte Miete als Werbungskosten: 2.600 Euro

Steuerliche Ersparnis: Liegen Thomas‘ übrige Werbungskosten (ohne Gewerkschaftsbeiträge) schon über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, senken die 2.600 Euro sein zu versteuerndes Einkommen in voller Höhe. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent spart er rund 910 Euro Einkommensteuer, dazu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Zusätzlich zur doppelten Miete kann Thomas die Umzugskostenpauschale von 964 Euro für sich ansetzen, für den mitumziehenden Ehe- oder Lebenspartner und jedes ledige Kind, das nach dem Umzug mit ihm zusammenlebt, kommen 643 Euro dazu. Die Beträge gelten, wenn der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts nach dem 29. Februar 2024 liegt (Stand: Oktober 2026). Auch die Rechnung der Umzugsfirma zählt zu den Umzugskosten. Was der Transport für deine Wohnungsgröße und Strecke ungefähr kostet, siehst du vorab im Umzugskostenrechner.

Doppelte Miete oder doppelte Haushaltsführung?

Beides wird oft verwechselt, steuerlich sind es aber zwei verschiedene Dinge.

  • Umzug mit doppelter Miete: Dein Lebensmittelpunkt zieht komplett um. Die Doppelbelastung ist nur vorübergehend und endet spätestens mit der Kündigungsfrist der alten Wohnung. Die Miete zählt zu den Umzugskosten, eine Höchstgrenze pro Monat gibt es dafür nicht.
  • Doppelte Haushaltsführung: Du behältst deinen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt, beteiligst dich finanziell daran und wohnst aus beruflichen Gründen zusätzlich am Arbeitsort. Das kann auch nur vorübergehend sein. Hier gelten eigene Regeln nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG: Unterkunftskosten im Inland bis 1.000 Euro im Monat, eine Familienheimfahrt pro Woche und Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate.

Zieht die Familie später an den Arbeitsort nach, endet die doppelte Haushaltsführung, und die Mieten während der Umzugsphase können als Umzugskosten abziehbar sein. Diese Mieten zählen dann zu den allgemeinen Werbungskosten und unterliegen nicht der Unterkunftsgrenze der doppelten Haushaltsführung. Der BFH hat diesen eigenständigen Abzug 2011 bestätigt (VI R 2/11). Beachte aber: Bei Umzügen, mit denen du eine doppelte Haushaltsführung beginnst, beendest oder wechselst, gilt die Umzugskostenpauschale nicht. Die sonstigen Umzugsauslagen musst du dann einzeln belegen.

Welche Belege du unbedingt brauchst

Mit der Steuererklärung musst du in der Regel keine Belege einreichen. Fragt das Finanzamt nach, musst du die Doppelbelastung und die berufliche Veranlassung aber nachweisen können.

Folgende Unterlagen solltest du deshalb aufbewahren:

  • Beide Mietverträge mit Mietbeginn, Laufzeiten und Kündigungsfristen
  • Kontoauszüge, die beide Mietzahlungen im Überschneidungszeitraum belegen
  • Kündigungsschreiben und die Kündigungsbestätigung des alten Vermieters
  • Arbeitsvertrag oder Versetzungsschreiben als Nachweis der beruflichen Veranlassung
  • Meldebestätigung für die neue Adresse, die den Umzugstag belegt

Hilfreich ist außerdem eine kurze Aufstellung, welche Miete du für welchen Monat ansetzt und warum. Das macht die Berechnung für das Finanzamt nachvollziehbar.

Doppelte Miete in der Steuererklärung richtig eintragen

Als Arbeitnehmer trägst du die doppelte Miete in der Anlage N ein, im Bereich „Weitere Werbungskosten“ bei den Umzugskosten. Dort gehören auch Umzugspauschale, Transportkosten und Fahrtkosten zur Wohnungssuche hin. Erläutere die doppelte Miete mit einer kurzen Berechnung. Kosten einer doppelten Haushaltsführung gehören dagegen in die gesonderte Anlage N-Doppelte Haushaltsführung. Absetzen kannst du die Miete in dem Jahr, in dem du sie bezahlt hast. Fällt die Umzugsphase über den Jahreswechsel, verteilt sie sich also auf zwei Steuererklärungen. Selbstständige und Freiberufler setzen betrieblich veranlasste Umzugskosten mit Belegen als Betriebsausgaben ab.

Wichtig: Erstattet dein Arbeitgeber die doppelte Miete ganz oder teilweise steuerfrei, darfst du diesen Teil nicht noch einmal absetzen. Nur der selbst getragene Anteil zählt als Werbungskosten. Einen Überblick über alle absetzbaren Posten findest du im Ratgeber Umzug steuerlich absetzen.

Noch besser als absetzen ist, die Doppelbelastung gar nicht erst entstehen zu lassen: mit abgestimmten Terminen, einem Nachmieter oder einer Aufhebungsvereinbarung. Wie das geht, erklären wir im Artikel Doppelte Miete beim Umzug vermeiden.

Abschließender Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen persönlichen Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Häufige Fragen

Ist doppelte Miete beim Umzug steuerlich absetzbar?

Ja, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Du setzt sie als Umzugskosten bei den Werbungskosten ab: die neue Miete ab der Kündigung der alten Wohnung bis zum Umzug, die alte Miete ab dem Umzug bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist.

Wie lange kann ich doppelte Miete beim Umzug steuerlich absetzen?

Längstens bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist der alten Wohnung. Eine feste Drei-Monats-Grenze ab Einzug gibt es dafür nicht. Weil Mieter meist mit drei Monaten Frist kündigen können, läuft es in der Praxis aber oft auf bis zu drei Monate hinaus.

Kann ich die Miete für beide Wohnungen gleichzeitig absetzen?

Nein. Für denselben Zeitraum zählt nur eine der beiden Mieten: bis zum Umzug deines Lebensmittelpunkts (bei Familien: bis zum Umzug der Familie) die neue, danach die alte.

Muss mein Umzug beruflich bedingt sein, damit die doppelte Miete absetzbar ist?

Ja. Ohne berufliche Veranlassung, also ohne neue Stelle, Versetzung oder deutliche Fahrzeitersparnis, erkennt das Finanzamt die doppelte Miete nicht als Werbungskosten an.

Welche Belege brauche ich für das Finanzamt?

Bereithalten solltest du beide Mietverträge, die Kündigung, Kontoauszüge für den Überschneidungszeitraum und den Nachweis der beruflichen Veranlassung wie Arbeitsvertrag oder Versetzungsschreiben. Einreichen musst du sie in der Regel nur auf Nachfrage.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die doppelte Miete erstattet?

Dann mindert die steuerfreie Erstattung deinen absetzbaren Betrag. Du kannst nur den selbst gezahlten Anteil als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

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