Rundfunkbeitrag nach dem Umzug ummelden

Du meldest deinen Umzug online beim Beitragsservice (früher GEZ) auf rundfunkbeitrag.de. Das ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Zahlst du bisher selbst, nutzt du das Formular „Daten ändern“ und hältst deine Beitragsnummer bereit. Ziehst du in eine Wohnung, für die schon jemand den Beitrag zahlt, nutzt du stattdessen „Wohnung abmelden“. Hattest du bisher kein eigenes Beitragskonto, meldest du die neue Wohnung erstmals an. Der reguläre Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und Wohnung (Stand: Oktober 2026).

Warum du die neue Adresse melden musst

Der Rundfunkbeitrag ist wohnungsbezogen. Pro Wohnung wird in der Regel ein Beitrag fällig, egal wie viele Personen dort wohnen. Teile deine Adressänderung oder die Aufgabe deiner bisherigen Wohnung dem Beitragsservice unverzüglich mit (§ 8 RBStV). Die Zweiwochenfrist für das Einwohnermeldeamt gilt hierfür nicht.

Die Meldebehörden übermitteln dem Beitragsservice bei Umzügen zwar Meldedaten. Das ersetzt deine eigene Änderungs- oder Abmeldung nicht. Aus den Meldedaten geht nicht hervor, wer gemeinsam in einer Wohnung lebt und wer dafür bereits zahlt.

Beachte den Zeitpunkt: Eine neu entstehende Beitragspflicht beginnt am Ersten des Einzugsmonats. Die Pflicht für die alte Wohnung endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats der Wohnungsaufgabe, aber frühestens mit Ablauf des Monats, in dem du die Aufgabe mitteilst. Je später du meldest, desto länger können beide Wohnungen laufen.

Wer die Ummeldung vergisst, riskiert, dass Post an die alte Adresse geht. Dazu gehören Bescheide, Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Im ungünstigen Fall bekommst du eine Mahnung, ohne dass du den Brief je gesehen hast. Ob der neue Mieter Post weiterleitet, kannst du nicht beeinflussen.

Umzug-Essentials: Das brauchst du wirklich
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Schritt für Schritt: Rundfunkbeitrag online ummelden

Die Adressänderung geht komplett online. So gehst du vor:

  1. Beitragsnummer bereithalten: Du findest sie auf Schreiben des Beitragsservice, zum Beispiel auf Bescheiden oder Zahlungsaufforderungen.
  2. Passendes Formular öffnen: Zahlst du nach dem Umzug weiterhin selbst, nutzt du beim Beitragsservice das Formular „Daten ändern“. Ziehst du zu einer bereits zahlenden Person und gibst deine bisherige Wohnung auf, wählst du auf rundfunkbeitrag.de stattdessen „Wohnung abmelden“.
  3. Neue Adresse angeben: Du trägst deine neue Adresse und das Einzugsdatum ein. Bei der Abmeldung gibst du Auszugsdatum und, wenn gefragt, die Beitragsnummer der zahlenden Person an.
  4. Bestätigung speichern: Speichere die Bestätigung oder mach einen Screenshot. So kannst du die Meldung später nachweisen.

Alternativ meldest du die Änderung schriftlich per Post an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Das dauert in der Regel länger als die Online-Meldung.

Sonderfälle: Zusammenziehen, WG, erste eigene Wohnung

Ziehst du zu jemandem, der den Beitrag für die Wohnung bereits zahlt, musst du keinen zusätzlichen Beitrag zahlen. Das gilt auch in Wohngemeinschaften. Wichtig ist, dass du dein bisheriges Beitragskonto abmeldest. Sonst läuft es weiter. Der Beitragsservice fragt dabei in der Regel nach der Beitragsnummer des Mitbewohners oder Partners, der zahlt.

Situation Zusätzlicher Beitrag erforderlich? Was tun?
Umzug mit bestehendem eigenem Beitragskonto Grundsätzlich ein Beitrag für die neue Wohnung Adresse unter bisheriger Beitragsnummer ändern
Erste eigene Wohnung, bisher kein eigenes Beitragskonto Grundsätzlich ein Beitrag, sofern niemand anderes für diese Wohnung zahlt Wohnung erstmals anmelden
Einzug bei Partner (der zahlt) Nein, sofern der Rundfunkbeitrag für dieselbe Wohnung bereits entrichtet wird Eigenes Beitragskonto abmelden
WG (Mitbewohner zahlt bereits) Nein, sofern der Rundfunkbeitrag für dieselbe Wohnung bereits entrichtet wird Eigenes Beitragskonto abmelden
Nebenwohnung Befreiung möglich Antrag auf Befreiung stellen

Für deine Nebenwohnung kannst du eine Befreiung beantragen, wenn du selbst, dein Ehegatte oder dein eingetragener Lebenspartner bereits den Beitrag für die Hauptwohnung zahlt. Stellst du den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen, beginnt die Befreiung rückwirkend mit dem Monat, in dem sie erstmals vorlagen. Bei späterem Antrag beginnt sie erst mit dem Antragsmonat. Du brauchst Nachweise zu Haupt- und Nebenwohnung. Die Befreiung gilt nur für die Person, die den Antrag stellt. Antrag und Details findest du auf rundfunkbeitrag.de.

Was passiert, wenn du die Ummeldung vergisst?

Die Beitragspflicht hängt an der Wohnung, nicht an deinem Briefkasten. Sie läuft also auch weiter, wenn der Beitragsservice deine neue Adresse nicht kennt. Fehlende oder widersprüchliche Daten können außerdem zu Rückfragen oder zu doppelten Beitragskonten führen.

Werden nach deinem Umzug Beiträge für zwei Konten verlangt oder abgebucht, wären das rechnerisch 2 × 18,36 = 36,72 Euro pro Monat. Lass dann die Zuordnung beim Beitragsservice prüfen. Gib deine Beitragsnummern sowie Einzugs- und Auszugsdatum an. Eine doppelte Kontoführung bedeutet nicht automatisch, dass beide Forderungen berechtigt sind. Umgekehrt lässt sich eine verspätete Abmeldung nicht allein dadurch korrigieren, dass inzwischen ein Nachmieter für die alte Wohnung zahlt.

Beiträge, die du ohne rechtlichen Grund gezahlt hast, kannst du zurückfordern (§ 10 Abs. 3 RBStV). Du musst die Voraussetzungen nachweisen. Dafür helfen dir Zahlungsbelege und deine Bestätigung der Ummeldung. Eine verspätete Abmeldung führt dagegen nicht automatisch zu einem Erstattungsanspruch. Wie lange eine Erstattung dauert, ist unterschiedlich.

Rundfunkbeitrag im Umzugsplan nicht vergessen

Der Rundfunkbeitrag ist nur ein Posten auf der Liste der Behördengänge. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt musst du innerhalb von 2 Wochen nach Einzug erledigen (§ 17 BMG). Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Dafür benötigst du grundsätzlich die Wohnungsgeberbestätigung deines Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person (§ 19 BMG). Bei Untervermietung kann der Hauptmieter der Wohnungsgeber sein. Melde den Rundfunkbeitrag am besten am selben Tag.

Planst du gerade deinen Umzug, hilft dir der Umzugskostenrechner bei der Budgetplanung. Er zeigt dir, womit du bei Umzugsfirma, Transporter und Nebenkosten rechnen musst.

Kurz zusammengefasst

Teile deinen Umzug dem Beitragsservice unverzüglich mit, am besten direkt nach dem Einzug. Zahlst du weiter selbst, änderst du deine Daten. Ziehst du zu jemandem, der schon zahlt, meldest du deine bisherige Wohnung ab. Hattest du noch kein eigenes Konto, meldest du die neue Wohnung an. Speichere die Bestätigung. So vermeidest du doppelte Beiträge und verpasste Post.

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Die Redaktion von umzug-kostenrechner.de besteht aus Experten für Umzugsplanung, Kostenanalyse und Verbraucherberatung. Wir recherchieren aktuelle Marktpreise, prüfen Anbieter und erstellen praxisnahe Ratgeber – unabhängig und werbefrei in der redaktionellen Bewertung.
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