Doppelte Miete vermeidest du am ehesten, wenn du Kündigung und Mietbeginn früh aufeinander abstimmst. Kündige erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Verhandle dann einen späteren Beginn des neuen Mietvertrags oder mit dem bisherigen Vermieter eine vorzeitige Vertragsaufhebung. Ein früherer Auszug allein beendet deine Mietzahlungspflicht nicht. Bleibt eine Überschneidung, kannst du die Miete nur bei einem beruflich veranlassten Umzug als Werbungskosten absetzen, und auch dann nur für einen begrenzten Zeitraum und soweit dein Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet. Bei einem rein privaten Umzug ist die Doppelmiete grundsätzlich nicht steuerlich abziehbar.
Warum entsteht doppelte Miete überhaupt?
Als Mieter hast du in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c BGB). Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstage zählen dabei als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht. Verlass dich nicht auf den letzten Tag: Lass die Kündigung sicherheitshalber früher zugehen, besonders wenn der dritte Werktag ein Samstag wäre.
Ein Beispiel: Deine Kündigung geht am 15. März zu. Der Vertrag endet dann am 30. Juni. Beginnt dein neuer Mietvertrag am 1. Mai, zahlst du im Mai und Juni für beide Wohnungen. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt verschieben Vermieter den Mietbeginn selten. Du nimmst die Wohnung zum angebotenen Termin oder jemand anderes bekommt sie.
Grundsätzlich musst du die vereinbarte Miete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlung bis zum Vertragsende weiterzahlen, auch wenn du schon ausgezogen bist. Der Vermieter muss sich aber ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Nutzung anrechnen lassen. Überlässt er die Wohnung bereits einem neuen Mieter, kann er für denselben Zeitraum nicht zusätzlich von dir die volle Miete verlangen (§ 537 BGB). Sechs Wochen Überschneidung entsprechen überschlägig etwa anderthalb Monatsmieten. Entscheidend sind die konkreten Vertragsdaten und eine gegebenenfalls vereinbarte anteilige Abrechnung.
Prüfe außerdem deinen Mietvertrag. Besteht eine wirksame Befristung oder ein Kündigungsausschluss, ist eine ordentliche Kündigung möglicherweise noch nicht möglich. Eine bloß vertraglich verlängerte Kündigungsfrist zulasten des Mieters ist dagegen grundsätzlich unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).
💰 Umzug von der Steuer absetzen – hol dir dein Geld zurück
Testsieger¹ WISO Steuer zeigt dir dein Ergebnis sofort – ohne Warten, ohne Risiko.
Fünf konkrete Wege, um doppelte Miete zu vermeiden
Mit diesen Strategien verkürzt du die Überschneidung. Welche passt, hängt von deiner Verhandlungsposition ab.
1. Kündigung und neuen Mietbeginn aufeinander abstimmen
Schick die Kündigung des alten Vertrags ab, sobald der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Beachte den Zugang bis zum dritten Werktag des Monats. Frag den neuen Vermieter außerdem, ob der Mietbeginn ein paar Wochen später starten kann. Manche Vermieter stimmen zu, wenn sie die Wohnung sonst leer lassen müssten. Halte jede Vereinbarung schriftlich fest.
2. Nachmieter vorschlagen und Aufhebungsvertrag aushandeln
Allein die Benennung eines Nachmieters gibt dir grundsätzlich keinen Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung. Ausnahmen können sich aus einer Nachmieterklausel im Mietvertrag oder in besonderen Einzelfällen aus Treu und Glauben ergeben, insbesondere bei einer längerfristigen Vertragsbindung. Lass einen solchen Ausnahmefall rechtlich prüfen. Viele Vermieter lassen sich aber auf einen Aufhebungsvertrag ein, wenn du einen passenden und zahlungsfähigen Nachmieter präsentierst. Der Aufhebungsvertrag sollte das Vertragsende und die Übergabe schriftlich regeln. Halte ausdrücklich fest, ab welchem Tag keine Miete mehr geschuldet wird. Ein früherer Auszug oder die bloße Schlüsselrückgabe beenden die Zahlungspflicht nicht automatisch.
3. Mietfreie Vorabnutzung der neuen Wohnung ausdrücklich vereinbaren
Bitte den neuen Vermieter, dir die Schlüssel früher zu geben, zum Beispiel zum Renovieren. Das spart nur dann Mietkosten, wenn ausdrücklich ein mietfreier Zeitraum vereinbart wird oder der vereinbarte Mietbeginn dadurch später liegt. Eine frühe Schlüsselübergabe ändert die vereinbarten Mietzeiträume nicht automatisch. Halte Zeitraum, erlaubte Nutzung sowie die Behandlung von Miete, Betriebskosten und Verbrauchskosten schriftlich fest. Ob und wie lange der Vermieter mitmacht, ist reine Verhandlungssache. Frag besonders bei leerstehenden Wohnungen oder Renovierungsbedarf danach.
4. Untervermietung der alten Wohnung
Für eine Untervermietung brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB). Die Untermiete deckt dann zumindest einen Teil der Doppelmiete. Bei einer Untervermietung der ganzen Wohnung ist der Vermieter nicht ohne Weiteres zur Zustimmung verpflichtet. Untervermietest du ohne Erlaubnis, riskierst du eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Für wenige Wochen lohnt sich der Aufwand meist nur, wenn du schnell jemanden findest.
5. Sonderkündigungsrecht prüfen
Ein berufsbedingter Umzug, eine Heirat oder die Pflege eines Angehörigen geben dir gesetzlich kein Sonderkündigungsrecht. Ein solches Recht gibt es nur in bestimmten Fällen:
- Mieterhöhung: Nach bestimmten Mieterhöhungen nach §§ 558 oder 559 BGB gilt das Sonderkündigungsrecht aus § 561 BGB. Es greift nicht bei jeder Mietanpassung.
- Modernisierung: Nach einer Modernisierungsankündigung kannst du unter Umständen außerordentlich kündigen (§ 555e BGB). Dafür gilt eine Ausübungsfrist, Bagatellmaßnahmen sind ausgenommen.
- Verweigerte Untervermietung: Lehnt der Vermieter eine konkret beantragte Untervermietung ohne wichtigen Grund in der Person des Dritten ab, kommt eine außerordentliche Kündigung nach § 540 BGB in Betracht. Sie gilt aber mit der gesetzlichen Frist und verkürzt deine übliche Kündigungsfrist nicht automatisch.
Prüf deinen Mietvertrag, ob er für deinen Fall eine kürzere Frist vorsieht. Sonst bleibt meist nur ein Aufhebungsvertrag.
Doppelmiete steuerlich absetzen: Was geht?
Bei einem beruflich veranlassten Umzug kannst du Umzugskosten als Werbungskosten ansetzen. Dazu gehört auch doppelte Miete, soweit dein Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH VI R 2/11) gilt: Die Miete für die neue Wohnung ist ab der Kündigung des alten Vertrags bis zum Umzug absetzbar. Die Miete für die alte Wohnung ist ab dem Umzug bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist absetzbar. Eine pauschale 3-Monats-Regel gibt es nicht. Voraussetzung ist, dass du zum frühestmöglichen Termin gekündigt hast.
Ein Beispiel: Du ziehst berufsbedingt von Hamburg nach Frankfurt und bist am 1. Juni umgezogen. Dein alter Mietvertrag läuft bis 31. Juli, die Miete beträgt 950 Euro. Unter den genannten Voraussetzungen kannst du für Juni und Juli insgesamt 1.900 Euro als Werbungskosten ansetzen, soweit dein Arbeitgeber diese Kosten nicht steuerfrei erstattet hat. Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten muss der Betrag außerdem über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen, damit sich der Ansatz auswirkt.
Der Umzug muss beruflich veranlasst sein, zum Beispiel durch einen Arbeitsplatzwechsel oder eine Versetzung. Das Finanzamt prüft das genau. Heb deshalb Mietverträge, Kündigungsschreiben, Überweisungsbelege und Nachweise zum beruflichen Anlass auf. Wenn du die Doppelmiete ansetzt, steht daneben auch die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen zur Verfügung. Sie deckt aber nicht die Miete ab.
Nicht zu verwechseln ist das mit der doppelten Haushaltsführung. Sie setzt insbesondere voraus, dass du außerhalb des Ortes deiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhältst, dich finanziell an dessen Lebensführungskosten beteiligst und auch am Tätigkeitsort wohnst. Für die Unterkunft im Inland sind grundsätzlich höchstens 1.000 Euro monatlich abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Bei einem Umzug mit Überschneidung der Mietzeiten greift diese Regel nicht.
| Situation | Absetzbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| Beruflich veranlasster Umzug, doppelte Miete | Ja, als Werbungskosten | Neue Miete ab Kündigung bis Umzug, alte Miete ab Umzug bis Ende der ordentlichen Kündigungsfrist (BFH VI R 2/11). Nicht, soweit der Arbeitgeber steuerfrei erstattet. |
| Privater Umzug | Doppelmiete: nein | Für begünstigte Arbeitskosten der Umzugsfirma kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG infrage: 20 %, insgesamt höchstens 4.000 Euro jährlich zusammen mit anderen Leistungen nach § 35a Abs. 2 EStG. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Firma. |
| Umzugskostenpauschale (nur Arbeitnehmer) | Ja | 964 € für Berechtigte, 643 € je Ehe-/Lebenspartner und ledigem Kind, wenn sie nach dem Umzug mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben (Stand: Oktober 2026). Ohne eigene Wohnung vor oder nach dem Umzug: 193 €. Gilt für sonstige Umzugsauslagen, nicht für Miete. |
| Untermiete der alten Wohnung | Einnahmen gehören zur Steuer | Sie zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Maßgeblich ist der Überschuss nach Abzug der zugehörigen Kosten, etwa des auf die Untervermietung entfallenden Anteils deiner eigenen Miete. Im Zweifel Steuerberater fragen. |
Checkliste: Doppelmiete minimieren Schritt für Schritt
- Rechtzeitig kündigen: Kündigung schriftlich mit Unterschrift abschicken, sobald der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Sie muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, am besten früher.
- Mietbeginn verhandeln: Den neuen Vermieter um einen späteren Mietbeginn bitten und die Antwort schriftlich festhalten.
- Nachmieter suchen: Frühzeitig über Wohnungsbörsen und Bekannte suchen und dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Das Ende der Mietzahlung schriftlich festhalten.
- Mietfreie Vorabnutzung anfragen: Einen mietfreien Zeitraum zum Renovieren als Verhandlungspunkt einbringen und ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
- Steuer prüfen: Bei beruflichem Umzug klären, ob der Arbeitgeber Kosten erstattet. Dann Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.
- Belege sichern: Mietverträge, Kündigungsschreiben, Zahlungsnachweise und Korrespondenz für die Steuererklärung aufbewahren.
Doppelmiete ist nur ein Teil der Umzugskosten. Was der Umzug selbst kostet, kannst du mit dem Umzugskostenrechner abschätzen. Als unverbindliche Orientierung (Stand: Oktober 2026) nennt der Rechner für einen lokalen Umzug aus einer 2- bis 3-Zimmer-Wohnung mit Umzugsfirma 800–1.650 Euro und für einen Fernumzug über 200–400 km 1.350–3.200 Euro. Zusatzleistungen und Zuschläge können hinzukommen. Verbindliche Preise erhältst du nur durch individuelle Angebote. Plane die Doppelmiete von Anfang an in dein Budget ein.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die doppelte Miete beim Umzug?
Das hängt von deiner Kündigungsfrist und dem Mietbeginn der neuen Wohnung ab. Die gesetzliche Frist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate (§ 573c BGB). Mit früher Kündigung, einem späteren Mietbeginn oder einem Aufhebungsvertrag kannst du die Überschneidung verkürzen.
Kann ich doppelte Miete von der Steuer absetzen?
Ja, aber nur bei einem beruflich veranlassten Umzug und soweit dein Arbeitgeber die Kosten nicht steuerfrei erstattet. Dann sind die neue Miete ab Kündigung bis Umzug und die alte Miete ab Umzug bis Ende der ordentlichen Kündigungsfrist Werbungskosten (BFH VI R 2/11). Bei rein privaten Umzügen ist die Doppelmiete nicht absetzbar.
Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?
In der Regel nein. Allein die Benennung eines Nachmieters gibt dir keinen Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung. Ausnahmen können sich aus einer Nachmieterklausel oder in besonderen Einzelfällen aus Treu und Glauben ergeben. Viele Vermieter sind aber kulant, wenn der Nachmieter passt. Lass dir die Vereinbarung schriftlich geben.
Kann ich die neue Wohnung früher bekommen, ohne gleich volle Miete zu zahlen?
Das musst du mit dem neuen Vermieter verhandeln. Eine frühe Schlüsselübergabe allein ändert den Mietbeginn nicht. Vereinbare deshalb ausdrücklich, ob und bis wann die Nutzung mietfrei ist und wer Betriebs- und Verbrauchskosten trägt. Einen Anspruch darauf hast du nicht. Lass dir die Regelung schriftlich bestätigen.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Einen beruflichen Umzug, Heirat oder Pflege eines Angehörigen nennt das Gesetz nicht als Grund für eine Sonderkündigung. Sonderkündigungsrechte gibt es zum Beispiel nach bestimmten Mieterhöhungen oder einer angekündigten Modernisierung. Prüf außerdem deinen Mietvertrag. Sonst bleibt meist nur ein Aufhebungsvertrag.
Hol dir dein Geld zurück!
Sieh sofort, ob es sich lohnt: WISO Steuer zeigt dir dein Ergebnis direkt – ohne Warten, ohne Risiko.
- Einfach loslegen – WISO Steuer macht den Rest
- Schneller, genauer und mit noch mehr Tipps
- So hast du deine Steuer noch nie gemacht
¹ Testsieger laut Herstellerangaben. Anzeige: Bei Kauf über diesen Link erhalten wir eine Provision, für dich ändert sich am Preis nichts.
Die Redaktion von umzug-kostenrechner.de besteht aus Experten für Umzugsplanung, Kostenanalyse und Verbraucherberatung. Wir recherchieren aktuelle Marktpreise, prüfen Anbieter und erstellen praxisnahe Ratgeber – unabhängig und werbefrei in der redaktionellen Bewertung.
Mehr über uns
