Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Mietwohnung?

Die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung beträgt für Mieter in Deutschland 3 Monate — und zwar unabhängig davon, wie lange du bereits in der Wohnung wohnst. Das regelt § 573c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat noch als erster Kündigungsmonat zählt. Geht das Schreiben auch nur einen Tag später ein, verschiebt sich das Vertragsende um einen vollen Monat nach hinten.

Wichtig: Diese 3-Monats-Frist gilt für den Mieter. Der Vermieter hat je nach Mietdauer deutlich längere Fristen. Nach 5 Jahren Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter bereits 6 Monate, nach 8 Jahren sogar 9 Monate (laut § 573c Abs. 1 BGB, Stand: Mai 2026).

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Überblick

Die gesetzliche Kündigungsfrist bezeichnet die Mindestfrist, die Mieter und Vermieter beim Beenden eines unbefristeten Mietvertrags einhalten müssen. Sie ist im BGB fest verankert und kann vertraglich nicht zum Nachteil des Mieters verkürzt werden.

Wer kündigt Mietdauer Kündigungsfrist
Mieter egal 3 Monate
Vermieter bis 5 Jahre 3 Monate
Vermieter 5–8 Jahre 6 Monate
Vermieter über 8 Jahre 9 Monate

Quelle: § 573c BGB, Stand Mai 2026

In der Praxis zeigt sich, dass viele Mieter die Frist falsch berechnen — häufig weil sie den Eingang beim Vermieter mit dem Absendedatum verwechseln. Entscheidend ist immer, wann das Schreiben zugeht, nicht wann du es aufgibst.

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So berechnest du dein genaues Mietvertragsende

Das Mietvertragsende lässt sich in drei Schritten exakt berechnen. Wer dabei einen Fehler macht, zahlt unter Umständen einen weiteren Monat Miete — und das kann teuer werden.

Praxis-Szenario: Du möchtest deine Wohnung kündigen und zahlst monatlich 950 Euro Kaltmiete. Deine Kündigung geht dem Vermieter am 4. Mai 2026 zu — das ist nach dem dritten Werktag des Monats. Damit zählt Mai nicht mehr als erster Kündigungsmonat. Die drei Monate Frist laufen ab Juni: Juni, Juli, August. Dein Mietvertrag endet also erst zum 31. August 2026. Hättest du das Schreiben am 2. Mai zugestellt, wärst du schon zum 31. Juli 2026 raus — und hättest 950 Euro gespart.

Die drei Schritte:

  1. Feststellen, ob die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter eingeht.
  2. Diesen Monat als ersten Kündigungsmonat zählen (wenn Frist eingehalten).
  3. Drei Monate addieren — das Ergebnis ist der letzte Miettag (immer Monatsende).

Erfahrungsgemäß empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen rechtssicheren Zugangsnachweis. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB, 2026) sind Streitigkeiten über den genauen Zugangszeitpunkt einer der häufigsten Auslöser für Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.

Wann gilt eine abweichende Kündigungsfrist?

Abweichende Kündigungsfristen können vertraglich vereinbart werden — aber nur in engen Grenzen. Zum Nachteil des Mieters darf die gesetzliche Frist nicht verlängert werden, solange sie nicht gleichzeitig auch für den Vermieter gilt (§ 573c Abs. 4 BGB).

Folgende Sonderfälle sind in der Praxis relevant:

  • Befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag): Hier gibt es grundsätzlich kein ordentliches Kündigungsrecht — der Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum.
  • Außerordentliche Kündigung: Bei schweren Pflichtverletzungen (z. B. erhebliche Mietschulden, unzumutbare Zustände) kann fristlos gekündigt werden — ohne Einhaltung der 3-Monate-Frist.
  • Staffelmietverträge und Indexmietverträge: Die Kündigungsfrist bleibt unverändert bei 3 Monaten für den Mieter.
  • Möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters: Hier gelten verkürzte Fristen — oft nur 2 Wochen zum Monatsende (§ 549 Abs. 2 BGB).

Laut einer Auswertung des Deutschen Mieterbundes aus dem Jahr 2025 enthalten rund 15 % aller geprüften Mietverträge Klauseln zur Kündigungsfrist, die rechtlich unwirksam sind — meist weil sie den Mieter einseitig benachteiligen.

Mietvertrag kündigen: Was muss das Schreiben enthalten?

Eine Kündigung des Mietvertrags ist nur wirksam, wenn sie bestimmte formale Anforderungen erfüllt. Fehlt auch nur eines dieser Elemente, kann der Vermieter die Kündigung zurückweisen.

Pflichtangaben im Kündigungsschreiben:

  • Vollständige Namen aller Mieter (alle Vertragsparteien müssen unterschreiben)
  • Vollständige Adresse der Mietwohnung
  • Gewünschtes Kündigungsdatum (Vertragsende)
  • Handschriftliche Unterschrift aller Mieter
  • Datum des Schreibens

Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht reicht nicht aus. Die Kündigung muss zwingend schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen (§ 568 BGB). Ein Fax ist nach aktuellem Stand der Rechtsprechung (Stand: Mai 2026) weiterhin umstritten — im Zweifel besser auf Einschreiben setzen.

Ein einfaches Musterschreiben für die Kündigung einer Mietwohnung lässt sich beim Deutschen Mieterbund oder bei Verbraucherzentrale-Portalen kostenlos herunterladen. Diese Muster sind rechtlich geprüft und aktuell gehalten.

Fazit: Frist kennen, Fehler vermeiden

Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt immer 3 Monate — egal wie lange du in der Wohnung wohnst. Der dritte Werktag des Monats ist die entscheidende Deadline für den Zugang beim Vermieter. Wer diese Frist verpasst, zahlt einen Monat mehr Miete. Bei 950 Euro Kaltmiete sind das knapp 1.000 Euro, die du dir mit einem pünktlichen Einschreiben sparst.

Prüfe vor dem Kündigen deinen Mietvertrag auf abweichende Regelungen — und lass unwirksame Klauseln im Zweifel von einer Mieterrechtsberatung einschätzen. Diese Einschätzung basiert auf den aktuell verfügbaren gesetzlichen Regelungen und Marktdaten (Stand: Mai 2026).

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?

Für Mieter gilt immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen (§ 573c BGB, Stand: Mai 2026).

Was passiert, wenn die Kündigung zu spät eingeht?

Geht die Kündigung nach dem dritten Werktag des Monats ein, verschiebt sich das Mietvertragsende um einen vollen Monat nach hinten. Du zahlst dann eine zusätzliche Monatsmiete.

Kann der Vermieter eine längere Kündigungsfrist verlangen?

Nein. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist zum Nachteil des Mieters ist unwirksam, sofern sie nicht symmetrisch auch für den Vermieter gilt. Solche Klauseln im Mietvertrag sind rechtlich nicht bindend.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. Die Kündigung eines Mietvertrags muss zwingend schriftlich und handschriftlich von allen Mietern unterschrieben sein (§ 568 BGB). E-Mail oder WhatsApp sind nicht ausreichend.

Gibt es eine kürzere Kündigungsfrist bei möblierten Zimmern?

Ja. Bei möblierten Zimmern, die der Vermieter selbst bewohnt, gilt eine verkürzte Frist von meist zwei Wochen zum Monatsende (§ 549 Abs. 2 BGB).

Was ist eine fristlose Kündigung der Wohnung?

Eine fristlose Kündigung ist bei schweren Pflichtverletzungen möglich, z. B. erheblichen Mietschulden oder unzumutbaren Wohnverhältnissen. Die 3-Monats-Frist entfällt dabei vollständig.

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