Gas ummelden beim Umzug: Schritte, Fristen, Anbieterwechsel

Beim Umzug hast du zwei Möglichkeiten: Du nimmst deinen Gasvertrag an die neue Adresse mit oder du kündigst ihn und schließt für die neue Wohnung einen neuen Vertrag ab. Kläre das vor dem Umzug mit deinem Anbieter. Verbrauchst du in der neuen Wohnung Gas, ohne zuvor einen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, entsteht in der Regel ein Grundversorgungsvertrag. Bei Sonderverträgen gilt für die Kündigung wegen Umzugs eine Frist von sechs Wochen. Plane deshalb mehr als sechs Wochen Vorlauf ein. Die Kosten für Transport, Umzugshelfer und weitere Umzugsleistungen kannst du mit dem Umzugskostenrechner schätzen. Deine laufenden Gaskosten vergleichst du separat anhand von Jahresverbrauch, Arbeits- und Grundpreis.

Gasvertrag kündigen an der alten Adresse

Wenn du den Vertrag nicht mitnimmst, kündigst du ihn. Bei einem Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung kannst du wegen eines Wohnsitzwechsels grundsätzlich mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Termin erfolgen. Maßgeblich ist, dass sie rechtzeitig beim Anbieter eingeht, nicht das Absendedatum. Prüfe zusätzlich, ob dein Vertrag eine günstigere Kündigungsmöglichkeit bietet.

Eine Ausnahme gibt es: Die Sonderkündigung greift nicht, wenn dein Anbieter dir innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform die Weiterbelieferung an der neuen Adresse zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und dort liefern kann. Kläre deshalb vor einem Neuabschluss, ob und wann dein bisheriger Vertrag endet.

So gehst du vor:

  • Prüfe in deinem Vertrag, ob eine günstigere Kündigungsregel für den Umzug gilt.
  • Kündige in Textform per Brief oder E-Mail und lass dir den Eingang bestätigen.
  • Gib dein genaues Auszugsdatum an und nenne die neue Adresse.
  • Lies am Auszugstag den Gaszählerstand ab und fotografiere ihn. Am besten ist das im Übergabeprotokoll mit dem Vermieter festgehalten.

Bist du in der Grundversorgung, gilt nach der Grundversorgungsverordnung (GasGVV) eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das gibt dir mehr Spielraum, wenn der Umzug kurzfristig ansteht.

Hinweis: In vielen Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung läuft die Gasversorgung über den Vermieter und die Nebenkosten. Dann hast du keinen eigenen Gasvertrag und musst nichts kündigen oder anmelden. Einen eigenen Vertrag brauchst du vor allem bei einer Gasetagenheizung oder einem Gasherd mit eigenem Zähler.

Umzug-Essentials: Das brauchst du wirklich
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Gas anmelden in der neuen Wohnung

An der neuen Adresse meldest du die Gasversorgung selbst an. Das geht beim bisherigen Anbieter, beim örtlichen Grundversorger oder bei einem neuen Wunschanbieter. Schließe den gewünschten Vertrag vor der ersten Gasentnahme ab und lass dir den Lieferbeginn bestätigen. Verbrauchst du Gas, ohne vorher einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, entsteht in der Regel ein Grundversorgungsvertrag. Du musst dem Grundversorger die Gasentnahme dann unverzüglich in Textform mitteilen, zum Beispiel per E-Mail.

Ablauf der Anmeldung:

  1. Zählernummer notieren. Sie steht auf dem Gaszähler in der neuen Wohnung.
  2. Zählerstand ablesen und fotografieren, am besten direkt bei der Übergabe.
  3. Anbieter auswählen. Jetzt ist ein guter Moment für einen Preisvergleich.
  4. Vertrag abschließen. Das geht meist online in wenigen Minuten.
  5. Anmeldung beim Netzbetreiber. Das übernimmt in der Regel der neue Anbieter.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Angaben du für die Anmeldung bereithalten solltest:

Benötigte InformationWo findest du sie?
Name und neue LieferadresseMietvertrag
Gewünschter LieferbeginnEinzugsdatum aus Mietvertrag oder Übergabeprotokoll
ZählernummerDirekt am Gaszähler
Marktlokations-ID (falls bekannt)Ältere Gasrechnung zur Wohnung, Vermieter oder Netzbetreiber
Zählerstand (Einzug)Bei der Übergabe selbst ablesen und fotografieren, später nachmelden
NetzbetreiberVermieter, Hausverwaltung oder Rechnung des Vorbewohners; oft fragt das Anmeldeformular nur die Adresse ab

Die Kündigungsbestätigung deines alten Anbieters hilft dir, das Vertragsende zu kontrollieren. Für die Anmeldung der neuen Wohnung ist sie in der Regel keine Voraussetzung.

Gasanbieter wechseln beim Umzug: lohnt sich das?

Ein Umzug ist ein guter Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel. Du stellst ohnehin Verträge um, der Mehraufwand für einen Preisvergleich ist klein. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von deinem Verbrauch, deinem Wohnort, den aktuellen Gesamtkosten und den Vertragsbedingungen ab. Die Grundversorgung war lange häufig teurer als Wettbewerbstarife. Sie kann regional aber auch konkurrenzfähig sein, vor allem wenn die Preise am Markt gerade hoch sind. Vergleiche deshalb die örtliche Grundversorgung mit den verfügbaren Sondertarifen. Gib dazu in einem Vergleichsportal deine Postleitzahl und deinen erwarteten Jahresverbrauch ein und vergleiche die Gesamtkosten für ein Jahr.

Für Haushaltskunden fallen für Kündigung und Anbieterwechsel in der Regel keine zusätzlichen Gebühren an.

Darauf solltest du achten:

  • Arbeitspreis und Grundpreis zusammen betrachten, nicht nur den Preis pro Kilowattstunde.
  • Neukundenbonus gilt meist nur im ersten Jahr. Rechne die Kosten ab dem zweiten Jahr ohne Bonus mit.
  • Preisgarantie und eine kurze Vertragslaufzeit geben dir Planungssicherheit. Eine Laufzeit von einem Jahr ist ein guter Richtwert.
  • Vorkasse- und Kautionstarife sind riskanter, falls der Anbieter zahlungsunfähig wird.

Kritisch sind Lockangebote mit sehr kurzer Preisgarantie. Lies die Vertragsbedingungen, bevor du abschließt.

Fristen und häufige Fehler beim Gas ummelden

Wer beim Gas ummelden Fristen verpasst, riskiert Doppelkosten oder Streit um den Zählerstand. Die wichtigsten Punkte:

  • Kündigung Grundversorgung: zwei Wochen Frist (GasGVV).
  • Kündigung Sondervertrag wegen Umzugs: sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Kündigung muss rechtzeitig beim Anbieter eingehen. Bietet er die Weiterbelieferung an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen an, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
  • Neuer Vertrag für die neue Wohnung: vor der ersten Gasentnahme abschließen und den Lieferbeginn bestätigen lassen. Eine verspätete Ein- oder Auszugsmeldung kann bei Gas unter Voraussetzungen rückwirkend zugeordnet werden. Das gilt nur, wenn der Liefervertrag schon vor der ersten Gasentnahme bestand.
  • Wechsel zu einem neuen Anbieter: braucht in der Regel einige Wochen Vorlauf. Frage beim Abschluss nach dem möglichen Lieferbeginn.

Häufige Fehler:

  • Zählerstand nicht dokumentiert. Das führt zu Schätzungen und Streit bei der Abrechnung.
  • Kündigung vergessen oder zu spät abgeschickt. Dann laufen Kosten an der alten Adresse weiter.
  • Neuen Anbieter zu spät beauftragt. Du landest dann in der Grundversorgung.
  • Neuen Vertrag abgeschlossen, ohne zu klären, ob der alte Vertrag noch läuft.

Gas ummelden in vier Schritten

Kläre mehr als sechs Wochen vor dem Umzug, ob du den Vertrag mitnimmst oder kündigst. Dokumentiere beide Zählerstände mit Fotos. Vergleiche Tarife für die neue Wohnung und schließe den Vertrag vor der ersten Gasentnahme ab. Dann vermeidest du Doppelkosten und die Grundversorgung aus Versehen.

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Häufige Fragen

Muss ich Gas beim Umzug ummelden?

Ja, wenn du einen eigenen Gasvertrag hast. Du nimmst ihn an die neue Adresse mit oder kündigst ihn und schließt für die neue Wohnung einen neuen Vertrag ab. Ohne Vertrag entsteht bei Gasverbrauch in der Regel ein Grundversorgungsvertrag. Läuft die Gasversorgung über den Vermieter, musst du nichts ummelden.

Wie lange dauert das Gas ummelden beim Umzug?

Die Kündigung selbst dauert wenige Minuten. Bis ein neuer Anbieter liefert, vergehen aber meist einige Wochen. Bei einem Sondervertrag gilt zudem eine Sonderkündigungsfrist von sechs Wochen. Plane deshalb mehr als sechs Wochen vor dem Umzug ein.

Kann ich beim Umzug den Gasanbieter wechseln?

Ja, ein Umzug ist dafür ein guter Zeitpunkt. Bei einem Sondervertrag hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist. Es entfällt, wenn dein Anbieter dir innerhalb von zwei Wochen die Weiterbelieferung an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen anbietet. Prüfe die Gesamtkosten und nicht nur den Bonus.

Was passiert, wenn ich Gas nicht ummelde?

Verbrauchst du Gas ohne anderen Liefervertrag, entsteht an der neuen Adresse in der Regel ein Grundversorgungsvertrag. Du musst dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen. Ob die Grundversorgung teurer ist, hängt vom Markt ab. Vergleiche sie mit den Sondertarifen. Hast du den alten Vertrag nicht gekündigt, können dort weiter Kosten anfallen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Gas-Ummeldung?

Halte deinen Namen, die neue Lieferadresse, den gewünschten Lieferbeginn und die Zählernummer bereit. Falls bekannt, gib auch die Marktlokations-ID der neuen Verbrauchsstelle an. Den Zählerstand liest du bei der Übergabe ab und meldest ihn nach. Die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters hilft dir bei der Kontrolle des Vertragsendes. Sie ist keine allgemeine Voraussetzung für die Anmeldung der neuen Wohnung.

Was kostet es, Gas beim Umzug umzumelden?

Für Kündigung und Anbieterwechsel fallen für Haushaltskunden in der Regel keine zusätzlichen Gebühren an. Auch für die Fortführung deines Vertrags am neuen Wohnsitz sollte der Anbieter keine Umzugsgebühr verlangen. Deine regulären Verbrauchs- und Grundkosten bleiben davon unberührt.

Die Redaktion von umzug-kostenrechner.de besteht aus Experten für Umzugsplanung, Kostenanalyse und Verbraucherberatung. Wir recherchieren aktuelle Marktpreise, prüfen Anbieter und erstellen praxisnahe Ratgeber – unabhängig und werbefrei in der redaktionellen Bewertung.
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