Beim Umzug gibt es viele Dinge zu erledigen – und der Strom gehört zu den wichtigsten. Die gesetzliche Frist für das Ummelden des Stroms beim Umzug beträgt in der Regel 6 Wochen, wobei du in der Praxis so früh wie möglich – idealerweise 4 bis 6 Wochen vor dem Einzug – aktiv werden solltest. Meldest du dich beim alten Anbieter zu spät ab, riskierst du Doppelzahlungen. Meldest du dich in der neuen Wohnung nicht rechtzeitig an, landest du automatisch in der teuren Grundversorgung. Beides lässt sich mit ein bisschen Planung leicht vermeiden.
Kurz zusammengefasst: Alte Wohnung abmelden, neuen Vertrag für die neue Wohnung abschließen oder bestehenden Vertrag ummelden – und dabei immer den Zählerstand am Ein- und Auszugstag dokumentieren. Was das konkret bedeutet und wie du dabei vorgehst, erfährst du hier.
Was bedeutet „Strom ummelden“ beim Umzug genau?
„Strom ummelden“ bezeichnet den Vorgang, bei dem du deinen bestehenden Stromvertrag von der alten Adresse auf die neue Wohnung überträgst – oder alternativ den alten Vertrag kündigst und an der neuen Adresse einen neuen abschließt. Beide Wege sind möglich, haben aber unterschiedliche Konsequenzen für Fristen und Kosten.
In der Praxis bieten viele Stromanbieter einen sogenannten Umzugsservice an. Du meldest deinen Umzug beim Anbieter, und er kümmert sich um die Ummeldung – vorausgesetzt, er ist auch im neuen Versorgungsgebiet aktiv. Ist das nicht der Fall, musst du den Vertrag kündigen und einen neuen abschließen.
Laut Bundesnetzagentur (Stand: April 2026) sind Stromanbieter verpflichtet, einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen. Der Netzbetreiber vor Ort bleibt immer derselbe für dein Gebiet – du wählst nur den Händler (Lieferanten) frei.
Welche Fristen gelten beim Strom abmelden und ummelden?
Die Fristen beim Strom ummelden sind klar geregelt und hängen davon ab, ob du deinen Vertrag überträgst oder kündigst. Hier ein Überblick der wichtigsten Fristen (Stand: April 2026):
| Vorgang | Empfohlene Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Alten Anbieter über Umzug informieren | 4–6 Wochen vorher | Viele Anbieter verlangen 6 Wochen Vorlauf |
| Stromvertrag kündigen (ohne Umzugsservice) | Laut Vertrag, meist 4–6 Wochen | Sonderkündigungsrecht bei Umzug prüfen! |
| Neuen Vertrag für neue Wohnung abschließen | Sofort nach Vertragsschluss möglich | Belieferung ab Einzugstag beantragen |
| Grundversorgung abwählen (neue Wohnung) | Innerhalb von 2–3 Wochen nach Einzug | Grundversorger ist teurer – schnell wechseln |
| Zählerstand melden (alt + neu) | Am Ein-/Auszugstag | Foto machen als Nachweis |
Wichtig: Viele Standardverträge enthalten eine ordentliche Kündigungsfrist von 4 bis 6 Wochen zum Monatsende. Prüfe aber unbedingt dein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug – laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv, April 2026) haben Verbraucher bei einem Wohnortwechsel oft das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
Sonderkündigungsrecht beim Umzug: So funktioniert es
Das Sonderkündigungsrecht ist dein wichtigstes Werkzeug, wenn dein Stromanbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Es erlaubt dir, den laufenden Vertrag außerordentlich zu kündigen – unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit.
Erfahrungsgemäß akzeptieren die meisten Anbieter eine formlose Kündigung per E-Mail oder über ein Online-Formular, sobald du die neue Adresse und den geplanten Auszugstag angibst. Wichtig ist, dass du die Kündigung rechtzeitig schickst. In der Praxis gilt: Je früher, desto besser.
Ein konkretes Beispiel: Du ziehst am 1. Juni 2026 aus deiner alten Wohnung aus. Dein Jahresverbrauch lag bei 3.000 kWh, der aktuelle Arbeitspreis beträgt 30 Cent pro kWh (Quelle: Verivox-Marktdaten, April 2026). Meldest du dich zwei Monate zu spät ab und zahlst weiter für die alte Adresse, entstehen dir unnötige Kosten von rund 150 Euro – für zwei Monate anteiligen Verbrauch, den du gar nicht mehr hattest. Das lässt sich durch eine rechtzeitige Abmeldung vollständig vermeiden.
Strom ummelden in der neuen Wohnung: Schritt für Schritt
In der neuen Wohnung bist du ab dem ersten Tag mit Strom versorgt – automatisch über den örtlichen Grundversorger. Das klingt praktisch, ist aber meistens teuer. Nach Daten des Vergleichsportals Check24 (April 2026) liegt der Grundversorgungstarif im bundesweiten Durchschnitt rund 20 bis 25 Prozent über den günstigsten Wechseltarifen.
So gehst du vor:
- Zählerstand am Einzugstag ablesen und fotografieren. Diese Zahl brauchst du für die Abrechnung mit dem Vormieter und dem Grundversorger.
- Grundversorger ermitteln. Wer das ist, erfährst du über die Bundesnetzagentur-Website oder beim Netzbetreiber deiner neuen Gemeinde.
- Günstigen Tarif wählen. Vergleiche Angebote über Vergleichsportale. Ein Wechsel ist jederzeit möglich und dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
- Alten Anbieter informieren oder Vertrag ummelden. Wenn dein bisheriger Anbieter am neuen Ort liefert, kannst du einfach die Adresse ändern lassen.
- Abschlussrechnung der alten Wohnung prüfen. Stimmt der abgelesene Zählerstand mit der Rechnung überein?
In der Praxis zeigt sich, dass viele Umziehende diesen Schritt vergessen und monatelang im teuren Grundversorgungstarif bleiben. Bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh und einem Preisunterschied von 5 Cent pro kWh sind das schnell 150 Euro Mehrkosten pro Jahr – unnötig, wenn man einmal aktiv wird.
Fazit: Rechtzeitig handeln spart Geld
Das Ummelden des Stroms beim Umzug ist kein Hexenwerk – aber Fristen und Reihenfolge müssen stimmen. Melde deinen alten Anbieter 4 bis 6 Wochen vor dem Auszug ab, dokumentiere beide Zählerstände und schließe für die neue Wohnung zügig einen günstigen Tarif ab. Das Sonderkündigungsrecht schützt dich, wenn dein Anbieter am neuen Ort nicht verfügbar ist. Wer diese Schritte konsequent umsetzt, vermeidet Doppelzahlungen und zahlt keine unnötigen Aufschläge in der Grundversorgung.
Häufige Fragen
Wie lange im Voraus muss ich den Strom beim Umzug ummelden?
Idealerweise 4 bis 6 Wochen vor dem Auszugstag. Viele Anbieter verlangen eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Je früher du dich meldest, desto sicherer vermeidest du Doppelzahlungen.
Was passiert, wenn ich den Strom in der neuen Wohnung nicht ummelde?
Du wirst automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Dieser Tarif ist meist 20 bis 25 Prozent teurer als günstige Wechseltarife (Stand: April 2026). Wechsle so schnell wie möglich.
Kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug kündigen?
Ja. Wenn dein Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung sollte schriftlich oder per E-Mail mit Angabe der neuen Adresse und des Auszugstermins erfolgen.
Wer meldet den Strom beim Umzug um – ich oder der Vermieter?
Das ist deine Aufgabe als Mieter. Du bist vertraglich für deinen Stromvertrag verantwortlich. Der Vermieter übernimmt nur kurzzeitig die Grundversorgung, wenn kein Vertrag besteht.
Was muss ich beim Zählerstand beachten?
Lies den Zählerstand am genauen Auszugstag ab und fotografiere ihn als Nachweis. Dasselbe gilt für die neue Wohnung am Einzugstag. So verhinderst du Streit bei der Abschlussrechnung.
Kann ich meinen alten Stromvertrag in die neue Wohnung mitnehmen?
Ja, sofern dein Anbieter im neuen Versorgungsgebiet aktiv ist. Viele Anbieter bieten einen Umzugsservice an. Frag einfach direkt bei deinem Anbieter nach – das geht meist online oder per Telefon.
Die Redaktion von umzug-kostenrechner.de besteht aus Experten für Umzugsplanung, Kostenanalyse und Verbraucherberatung. Wir recherchieren aktuelle Marktpreise, prüfen Anbieter und erstellen praxisnahe Ratgeber – unabhängig und werbefrei in der redaktionellen Bewertung.
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