Einzug neue Wohnung Checkliste: Was du sofort, in der ersten Woche und im ersten Monat erledigen musst

Am Einzugstag dokumentierst du den Zustand der Wohnung: Zählerstände ablesen, Schäden fotografieren, Schlüssel zählen und das Übergabeprotokoll nur mit allen Mängeln und ausdrücklichem Vorbehalt unterschreiben. Einiges startest du besser schon vor dem Einzug: Strombelieferung, Internet, Nachsendeauftrag und Hausratversicherung. In der ersten Woche meldest du dich um (Frist: zwei Wochen) und aktualisierst unverzüglich Kfz-Halteranschrift und Rundfunkbeitrag. Im ersten Monat folgen Abos, Daueraufträge, Steuerbelege und eine Bilanz zu Mängeln. Diese Einzug-neue-Wohnung-Checkliste ordnet alles in drei Phasen.

Der Umzug selbst liegt noch vor dir? Was er kostet, kannst du vorab mit dem Umzugskostenrechner überschlagen.

Umzug-Essentials: Das brauchst du wirklich
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Einzugstag-Checkliste: Was du sofort erledigen musst

Der erste Tag in der neuen Wohnung ist wichtig für spätere Streitfragen mit dem Vermieter. Wenn Schäden nicht dokumentiert sind, wird es schwer zu belegen, dass sie schon vor deinem Einzug da waren.

Zählerstände ablesen und fotografieren

Notiere beim Einzug die Stände von Strom-, Gas- und Wasserzähler und mach jeweils ein Foto. Teile dem Versorger Zählernummer, Übergabedatum und Zählerstand mit. Die Fotos dienen außerdem als Nachweis, falls es später Streit über den Verbrauch gibt. Den bisherigen Versorger nennt dir meist der Vermieter.

Vereinbare die Belieferung am besten schon vor dem Einzug. Entnimmst du in der neuen Wohnung Strom, ohne dass eine andere Belieferung vereinbart ist, kommt regelmäßig ein Grundversorgungsvertrag zustande. Dieser kann teurer sein als ein passender Sondertarif. Ein später abgeschlossener Vertrag gilt nicht rückwirkend.

Schlüssel zählen und quittieren lassen

Zähle alle übergebenen Schlüssel: Wohnung, Briefkasten, Keller, Garage, Haustür. Lass dir die Anzahl im Übergabeprotokoll festhalten. Wohnen mehrere Personen in der Wohnung, sollte jede einen eigenen Schlüssel bekommen. Sprich das am besten schon vor der Übergabe an.

Schäden fotografieren und dokumentieren

Geh jeden Raum systematisch durch. Fotografiere Kratzer, Risse, Flecken, defekte Steckdosen und kaputte Fliesen. Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde, und ist später ein wichtiges Beweismittel. Trage jeden Mangel ein, den du findest.

Ein bloßer Eintrag ersetzt keinen Vorbehalt. Wer einen bekannten Mangel ohne Vorbehalt akzeptiert, kann Rechte verlieren (§ 536b BGB). Erkläre deshalb bei der Übernahme ausdrücklich: „Die Wohnung wird hinsichtlich der aufgeführten Mängel unter Vorbehalt meiner gesetzlichen Mängelrechte übernommen.“ Prüfe, dass im Protokoll keine gegenteilige Erklärung wie „mangelfrei übernommen“ steht.

Entdeckst du später weitere Mängel, zeige sie dem Vermieter unverzüglich an, also ohne schuldhaftes Zögern. Nutze zur Beweissicherung möglichst Textform, etwa eine E-Mail, und füge bei sichtbaren Schäden Fotos bei.

Beispiel (fiktiv): Eine Mieterin entdeckt beim Einzug einen Wasserfleck an der Schlafzimmerdecke. Sie fotografiert ihn, lässt ihn ins Übergabeprotokoll eintragen und schickt dem Vermieter zusätzlich eine E-Mail. Verlangt der Vermieter später Schadensersatz dafür, kann sie mit Protokoll und Fotos belegen, dass der Fleck schon beim Einzug da war.

Einzugstag-Checkliste auf einen Blick

AufgabeWannWichtig
Zählerstände notieren + fotografierenSofortStrom, Gas, Wasser
Schlüssel zählen und quittierenSofortAlle Schlüsseltypen
Schäden fotografierenSofortJeden Raum einzeln
Übergabeprotokoll prüfen + unterschreibenSofortMit allen Mängeln und Vorbehalt
Strom: Belieferung vereinbaren, Zählerstand mitteilenVertrag vor dem Einzug, Zählerstand am ÜbergabetagZählernummer, Datum, Foto
Vermieter über später entdeckte Mängel informierenUnverzüglich nach EntdeckungTextform, mit Fotos

Erste-Woche-Checkliste: Bürokratie sofort anpacken

In der ersten Woche stehen die Ummeldungen an. Wer hier trödelt, riskiert ein Bußgeld und Lücken im Versicherungsschutz. Nachsendeauftrag, Internet und Hausratversicherung solltest du möglichst schon vor dem Einzug anstoßen.

Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Nach § 17 Bundesmeldegesetz musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Du brauchst deinen Ausweis und eine Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person (§ 19 BMG). Erhältst du die Bestätigung nicht rechtzeitig, informiere unverzüglich die Meldebehörde. Ob du einen Termin brauchst oder online anmelden kannst, hängt von deiner Stadt ab.

Lass im Zuge der Ummeldung auch die Anschrift auf deinem Personalausweis aktualisieren. Bei einer Online-Anmeldung beachtest du die Hinweise der Behörde zu Adressaufkleber und Ausweis-Chip. Das Finanzamt erhält von der Ummeldung keine automatische Mitteilung. Gib ihm deine neue Adresse deshalb selbst durch.

Internet anmelden

Hast du einen laufenden Vertrag, nutze den Umzugsservice deines Anbieters. Prüfe zuerst, ob er die vertraglich vereinbarte Leistung an der neuen Adresse anbieten kann. Kann er das nicht, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 60 TKG). Kann er es, läuft der Vertrag in der Regel zu unveränderten Bedingungen weiter, ohne dass allein wegen des Umzugs eine neue Laufzeit beginnt. Wie lange die Freischaltung dauert, hängt vom Anbieter und von der Anschlusstechnik ab. Beauftrage den Umzug deshalb möglichst schon vor dem Einzug. Ohne Vorvertrag lohnt sich ein Tarifvergleich für deine Adresse.

Versicherungen aktualisieren

Informiere deine Hausratversicherung möglichst vorab. Nach vielen Bedingungen ist die Anzeige spätestens bei Umzugsbeginn nötig. Bei der Hausratversicherung ist der Versicherungsort die Wohnung. Gib deshalb die neue Anschrift und die Wohnfläche an. Viele Verträge sichern den Umzug nur für einen begrenzten Zeitraum ab. Prüfe die Bedingungen in deinem Vertrag, damit im Schadensfall kein Streit entsteht.

Haftpflicht- und gegebenenfalls Rechtsschutzversicherung meldest du zeitnah und nach den jeweiligen Vertragsbedingungen um. Teile auch deiner Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung die neue Anschrift mit, etwa über das Kundenportal.

Nachsendeauftrag einrichten

Mit dem Nachsendeauftrag der Deutschen Post wird Briefpost von der alten an die neue Adresse weitergeleitet. Privat läuft er sechs Monate und kostet 31,90 Euro online oder 34,90 Euro in der Filiale (Stand: Oktober 2026). Beauftrage ihn mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn, möglichst schon vor dem Umzug. Nach dem Einzug prüfst du, ob die Nachsendung funktioniert.

Pakete werden seit dem 1. Juli 2024 nicht nachgesendet. Ändere deshalb die Lieferadresse bei Onlineshops und Paketdiensten sowie bei wichtigen Absendern direkt.

Kfz-Zulassung und Führerschein aktualisieren

Wer ein Fahrzeug hat, muss die neue Adresse der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen (§ 15 FZV). Warte damit nicht bis zum Ende des Monats. Dein Kennzeichen kannst du in der Regel behalten. Viele Behörden bieten die Adressänderung online an. Beim Kartenführerschein ist keine Adresse eingetragen, er bleibt unverändert.

Rundfunkbeitrag ummelden

Teile dem Beitragsservice den Umzug unverzüglich mit. Zieht ihr zusammen, muss für die neue Wohnung grundsätzlich nur ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Eine Person meldet die Wohnung an oder ihr bestehendes Beitragskonto um. Weitere bisherige Beitragskonten können unter Angabe des zahlenden Beitragskontos abgemeldet werden. Ziehst du in eine Wohnung, für die schon Beitrag gezahlt wird, meldest du dein eigenes Konto entsprechend ab.

Erste-Woche-Checkliste

AufgabeFrist / empfohlener Zeitpunkt
Ummeldung EinwohnermeldeamtInnerhalb von 2 Wochen nach Einzug (gesetzliche Frist)
Internet-Umzug / neuen Vertrag abschließenSo früh wie möglich, am besten vor dem Einzug
Hausratversicherung informierenMöglichst vorab, nach vielen Bedingungen spätestens bei Umzugsbeginn
Haftpflicht- und RechtsschutzversicherungZeitnah, nach Vertragsbedingungen
Krankenkasse neue Adresse mitteilenZeitnah
Nachsendeauftrag Deutsche PostMindestens 5 Werktage vor Beginn, möglichst vor dem Umzug
Kfz-Halteranschrift ändernUnverzüglich
Rundfunkbeitrag ummeldenUnverzüglich
Arbeitgeber neue Adresse mitteilenZeitnah, empfohlen in der ersten Woche
Bank neue Adresse meldenZeitnah, empfohlen in der ersten Woche
Finanzamt neue Adresse mitteilenZeitnah

Erste-Monat-Checkliste: Was du danach regelst

Im ersten Monat geht es um Stellen, die du leicht vergisst, und um die erste Bilanz zur Wohnung.

Abbuchungen und Abos umstellen

Geh deine regelmäßigen Zahlungen durch: Streaming-Dienste, Fitnessstudio, Zeitungsabos, Daueraufträge und Lastschriften. Teile die neue Adresse jedem Anbieter mit.

Mängelrunde nach etwa 30 Tagen

Nach einem Monat weißt du meist, was in der Wohnung nicht stimmt: ziehende Fenster, Schimmel im Bad, eine klappernde Heizung. Der Vermieter muss die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand halten (§ 535 BGB). Du musst Mängel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB), also ohne schuldhaftes Zögern. Warte nicht auf die Monatsrunde, sondern melde einen Mangel, sobald du ihn bemerkst. Nutze dafür möglichst Textform, etwa eine E-Mail, und füge Fotos bei, damit du es später belegen kannst.

Umzugsbelege für die Steuer aufheben

Bewahre Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Bei privaten Umzügen kannst du die Arbeitskosten einer Umzugsfirma nach § 35a EStG geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der begünstigten Arbeitskosten. Für Leistungen nach § 35a Absatz 2 EStG gilt insgesamt ein Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr, nicht zusätzlich je Umzug. Voraussetzung sind eine Rechnung und die unbare Zahlung auf das Konto des Dienstleisters.

Bei beruflich veranlassten Umzügen können Arbeitnehmer Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Für sonstige Umzugsauslagen gibt es eine Pauschale: 964 Euro für dich und 643 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und ledige Kinder, die nach dem Umzug mit dir im gemeinsamen Haushalt leben. Hattest du vorher keine eigene Wohnung oder richtest du anschließend keine ein, beträgt die Pauschale grundsätzlich 193 Euro. Maßgeblich ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Er muss nach dem 29. Februar 2024 liegen (Stand: Oktober 2026, für 2026 bisher unverändert). Bei doppelter Haushaltsführung gilt die Pauschale nicht. Was dir dein Arbeitgeber steuerfrei erstattet, kannst du nicht nochmals als Werbungskosten abziehen. Was der Umzug insgesamt kostet, kannst du im Umzugskostenrechner nachrechnen.

Umzug-Essentials: Das brauchst du wirklich
Profi-Umzugskartons (10er Set) – doppelwandig, doppelter Boden, hält auch schwere Bücher aus.
tesa Paketklebeband (6 Rollen) – geräuscharm abrollen, 66 m pro Rolle, reicht für den ganzen Umzug.
Packpapier (100 Bögen) – unbeschichtet, kein Farbabrieb, ideal für Gläser & Geschirr.
Stretchfolie (150 m Rolle) – hält Türen & Schubladen zu, schützt Möbel vor Kratzern.
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Das gehört ins Übergabeprotokoll

Bei der Wohnungsübergabe dokumentierst du den tatsächlichen Zustand und die übergebenen Schlüssel. Übergabedatum und vereinbarter Mietbeginn können voneinander abweichen. Ein Protokoll sollte diese Punkte enthalten: Zustand aller Räume, Zustand von Fenstern und Türen, Funktion von Heizung und Elektrik, Anzahl der übergebenen Schlüssel und die Zählerstände. Lass dir eine Kopie mit Unterschrift beider Seiten geben. Unterschreibe nichts, was du nicht selbst geprüft hast.

Häufige Fragen

Was muss ich am Einzugstag als Erstes tun?

Zählerstände ablesen und fotografieren, Schlüssel zählen und das Übergabeprotokoll mit allen Mängeln und ausdrücklichem Vorbehalt unterschreiben. Dokumentiere Schäden sofort. Das schützt dich später.

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Einzug umzumelden?

Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Du brauchst dafür die Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person.

Was passiert, wenn ich Schäden nicht im Übergabeprotokoll eingetragen habe?

Du verlierst deine Rechte nicht automatisch, aber der Nachweis wird schwieriger. Zeige später entdeckte Mängel dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c BGB), am besten in Textform, etwa per E-Mail, und mit Fotos. Prüfe außerdem, ob dein Mietvertrag Fristen dazu nennt.

Wie richte ich einen Nachsendeauftrag ein?

Bei der Deutschen Post, online oder in der Filiale. Der Auftrag leitet Briefe von der alten an die neue Adresse weiter. Beauftrage ihn mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn, möglichst schon vor dem Umzug. Privat läuft er sechs Monate und kostet 31,90 Euro online oder 34,90 Euro in der Filiale (Stand: Oktober 2026). Pakete werden nicht nachgesendet.

Muss ich meinen Energieversorger beim Einzug kontaktieren?

Ja. Vereinbare die Belieferung möglichst vor dem Einzug und teile am Übergabetag Zählernummer, Datum und Zählerstand mit. So wird der Verbrauch korrekt dir zugeordnet. Entnimmst du Strom, ohne dass eine andere Belieferung vereinbart ist, kommt regelmäßig ein Grundversorgungsvertrag zustande. Der kann teurer sein als ein Sondertarif.

Wer ist für Mängelbeseitigung in der Mietwohnung zuständig?

In der Regel der Vermieter. Er muss die Mietsache in einem vertragsgemäß nutzbaren Zustand halten (§ 535 BGB). Zeige Mängel unverzüglich an und nutze zur Beweissicherung möglichst Textform.

Die Redaktion von umzug-kostenrechner.de besteht aus Experten für Umzugsplanung, Kostenanalyse und Verbraucherberatung. Wir recherchieren aktuelle Marktpreise, prüfen Anbieter und erstellen praxisnahe Ratgeber – unabhängig und werbefrei in der redaktionellen Bewertung.
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