<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/" 
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Doppelte Miete beim Umzug von der Steuer absetzen	</title>
	<atom:link href="https://umzug-kostenrechner.de/steuern-recht/doppelte-miete-umzug-steuer/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://umzug-kostenrechner.de/steuern-recht/doppelte-miete-umzug-steuer/</link>
	<description>Wissen und Tipps zu den Kosten von deinem Umzug</description>
	<lastBuildDate>Sat, 24 Oct 2026 11:06:02 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.4</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Umzugskostenvergütung Bundeswehr 2026: Beträge &#38; Beispiel		</title>
		<link>https://umzug-kostenrechner.de/steuern-recht/doppelte-miete-umzug-steuer/#comment-34</link>

		<dc:creator><![CDATA[Umzugskostenvergütung Bundeswehr 2026: Beträge &#38; Beispiel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Oct 2026 11:01:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://umzug-kostenrechner.de/?p=112#comment-34</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] Grundsätzlich nein. Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen sind nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei. Für darin enthaltene Verpflegungszuschüsse und für Trennungsgeld gelten zusätzliche steuerliche Grenzen. Was dir steuerfrei erstattet wurde, darfst du nicht zusätzlich in der Steuererklärung angeben. Beruflich veranlasste Umzugskosten, die du selbst getragen hast, kannst du dagegen als Werbungskosten absetzen. Private Anschaffungen wie neue Möbel gehören nicht dazu. Wie das geht, erklären wir in den Ratgebern Umzug steuerlich absetzen und Doppelte Miete von der Steuer absetzen. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Grundsätzlich nein. Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen sind nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei. Für darin enthaltene Verpflegungszuschüsse und für Trennungsgeld gelten zusätzliche steuerliche Grenzen. Was dir steuerfrei erstattet wurde, darfst du nicht zusätzlich in der Steuererklärung angeben. Beruflich veranlasste Umzugskosten, die du selbst getragen hast, kannst du dagegen als Werbungskosten absetzen. Private Anschaffungen wie neue Möbel gehören nicht dazu. Wie das geht, erklären wir in den Ratgebern Umzug steuerlich absetzen und Doppelte Miete von der Steuer absetzen. [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
